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Spitalaufenthalte: (Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern)
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Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG)
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Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt
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CHF 10.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulan ten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen
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Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt
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Ambulante Behandlung: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen
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Schulmedizin: Behandlung durch Ärzte sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen
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Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen
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Medikamente Von eidg. dipl. Arzt verordnet
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Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente nach Arzneimittel- und Spezialitätenliste
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Mutterschaft: Geburtskosten
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Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG).
Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitung.
Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen.
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Vorsorgeuntersuchungen
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Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach KVG
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Brillen / Kontaktlinsen: Kostenbeitrag
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Leistungen an Brillengläser / Kontaktlinsen nur noch an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF 180.00. Gemäss KVG, Spezialfälle gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25
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Impfungen / Entwicklungskontrollen
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Leistungen gemäss KVG
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Hauspflege / Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann
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Gesetzliche Leistungen
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Hilfsmittel
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Beitrag an Miete oder Kauf gemäss KVG
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Zahnbehandlungen
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Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht
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Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder Spital
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50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr
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Rettungskosten: in der Schweiz
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50 %, max. CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr
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Komplementärmedizin
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Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Traditionelle chinesische Medizin, Akupunktur
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Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
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Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons (Listenspital).
Im Spitalfall doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons.
EU/EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen Krankenversicherungskarte.
Transportkosten: 50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr.
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