Obligatorische Krankenpflegeversicherung - Leistungsübersicht 

Was Sie erwarten dürfen

Der untenstehenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Leistungen die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) beinhaltet. Das heisst, welche Kosten zum Beispiel im Falle eines Spitalaufenthaltes, bei einem Arztbesuch oder für ein Medikament übernommen werden.

Leistungen (mit Kostenbeteiligung der Versicherten, ausser bei Mutterschaft)

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Spitalaufenthalte: (Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern)

Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG)

Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt

CHF 10.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulan ten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen

Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt

Ambulante Behandlung: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen

Schulmedizin: Behandlung durch Ärzte sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen

Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen

Medikamente Von eidg. dipl. Arzt verordnet

Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente nach Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Mutterschaft: Geburtskosten

Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG).
Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitung.
Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen.

Vorsorgeuntersuchungen

Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach KVG

Brillen / Kontaktlinsen: Kostenbeitrag

Leistungen an Brillengläser / Kontaktlinsen nur noch an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF 180.00. Gemäss KVG, Spezialfälle gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25

Impfungen / Entwicklungskontrollen

Leistungen gemäss KVG

Hauspflege / Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann

Gesetzliche Leistungen

Hilfsmittel

Beitrag an Miete oder Kauf gemäss KVG

Zahnbehandlungen

Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht

Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder Spital

50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr

Rettungskosten: in der Schweiz

50 %, max. CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr

Komplementärmedizin

Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Traditionelle chinesische Medizin, Akupunktur

Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.

Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons (Listenspital).
Im Spitalfall doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons.
EU/EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen Krankenversicherungskarte.

Transportkosten: 50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr.

Bitte beachten Sie, dass die Übersicht keine verbindliche Leistungs- bzw. Deckungszusage ist. Massgebend für Ihre Ansprüche sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen und die Versicherungsbedingungen.

Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Agilia. Wenn Sie noch nicht bei der Agilia versichert sind, dann finden Sie auf der Seite "Für Sie da" einen Ansprechpartner.

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