Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
Die Grundversicherung für alle
Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen sich für die Krankenpflege versichern. So will es das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Das Gesetz regelt detailliert, welche Leistungen die Krankenkassen in der Grundversicherung zu erbringen haben: Es sind die Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Darum heisst die OKP auch Grundversicherung.
Ein Leistungsüberblick der Grundversicherung:
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Leistungen (mit Kostenbeteiligung der Versicherten, ausser bei Mutterschaft)
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Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)
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Spitalaufenthalte: (Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern)
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Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen, öffentlich subventionierten oder privaten Akutspitals mit Leistungsauftrag
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Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt
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CHF 10.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen
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Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt
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Ambulante Behandlung: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen
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Schulmedizin: Behandlung durch Ärzte sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen
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Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen
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Medikamente Von eidg. dipl. Arzt verordnet
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Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente nach Arzneimittel- und Spezialitätenliste
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Mutterschaft: Geburtskosten
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Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen, öffentlich subventionierten oder privaten Akutspitals mit Leistungsauftrag.
Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen
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Vorsorgeuntersuchungen
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Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach KVG
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Impfungen/Entwicklungskontrollen
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Leistungen gemäss KVG
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Brillen/Kontaktlinsen (Kostenbeitrag)
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Beitrag von CHF 180.00 pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr, danach einmal alle 5 Jahre. Ausnahmeregelung für erweiterte Leistungen gemäss KVG
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Hauspflege/Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann
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Gesetzliche Leistungen
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Hilfsmittel
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Beitrag an Miete oder Kauf gemäss KVG
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Zahnbehandlungen
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Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht
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Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder Spital
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50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr
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Rettungskosten: in der Schweiz
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50 %, max. CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr
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Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
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Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons. Im Spitalfall doppelte Pauschale des Akutspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons.
EU/ EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen Krankenversicherungskarte.
Transportkosten: 50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr
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Das Gesetz schreibt vor, dass sich Versicherte mit einer Jahresfranchise von CHF 300.00 an den Kosten beteiligen, die aus der Grundversicherung vergütet werden. Weiterführende Informationen zur Jahresfranchise finden Sie
hier.
Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Agilia. Wenn Sie noch nicht bei der Agilia versichert sind, dann finden Sie auf der Seite "Für Sie da" einen Ansprechpartner.