Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) - Agilia, die Krankenkasse

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) 

Die Grundversicherung für alle


Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen sich für die Krankenpflege versichern. So will es das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Das Gesetz regelt detailliert, welche Leistungen die Krankenkassen in der Grundversicherung zu erbringen haben: Es sind die Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Darum heisst die OKP auch Grundversicherung.

Ein Leistungsüberblick der Grundversicherung:

Leistungen (mit Kostenbeteiligung der Versicherten, ausser bei Mutterschaft)

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Spitalaufenthalte: (Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern)

Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen, öffentlich subventionierten oder privaten Akutspitals mit Leistungsauftrag

Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt

CHF 10.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen

Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt

Ambulante Behandlung: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen

Schulmedizin: Behandlung durch Ärzte sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen

Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen

Medikamente Von eidg. dipl. Arzt verordnet

Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente nach Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Mutterschaft: Geburtskosten

Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen, öffentlich subventionierten oder privaten Akutspitals mit Leistungsauftrag.
Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen

Vorsorgeuntersuchungen

Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach KVG

Impfungen/Entwicklungskontrollen

Leistungen gemäss KVG

Brillen/Kontaktlinsen (Kostenbeitrag)

Beitrag von CHF 180.00 pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr, danach einmal alle 5 Jahre. Ausnahmeregelung für erweiterte Leistungen gemäss KVG

Hauspflege/Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann

Gesetzliche Leistungen

Hilfsmittel

Beitrag an Miete oder Kauf gemäss KVG

Zahnbehandlungen

Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht

Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder Spital

50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr

Rettungskosten: in der Schweiz

50 %, max. CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr

Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.

Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons. Im Spitalfall doppelte Pauschale des Akutspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons.

EU/ EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen Krankenversicherungskarte.

Transportkosten: 50 %, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr


Das Gesetz schreibt vor, dass sich Versicherte mit einer Jahresfranchise von CHF 300.00 an den Kosten beteiligen, die aus der Grundversicherung vergütet werden. Weiterführende Informationen zur Jahresfranchise finden Sie hier

Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Agilia. Wenn Sie noch nicht bei der Agilia versichert sind, dann finden Sie auf der Seite "Für Sie da" einen Ansprechpartner.

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