Krankenpflege-Plus- und Krankenpflege-Comfort-Versicherung - Leistungsübersicht 

Was Sie erwarten dürfen

Der untenstehenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Leistungen die Krankenpflege-Plus- oder Krankenpflege-Comfort-Versicherung beinhaltet. Das heisst, welche Kosten zum Beispiel bei einem Medikament, für eine Brille oder Kontaktlinsen, im Fall von Transport- und Rettungskosten oder für Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden.

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Kontakt

Krankenpflege-Plus-Versicherung

Krankenpflege-Comfort-Versicherung

 

Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt

Im angrenzenden Ausland: CHF 20.00 pro Tag während max. 21 Tagen

Im angrenzenden Ausland: CHF 20.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr

Medikamente Von eidg. dipl. Arzt verordnet

90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate, inkl. solche der Komplementärmedizin sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz

90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic und 90 % der Kosten, maximal CHF 200.00 pro Kalenderjahr, an komplementärmedizinische Medikamente. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz

Mutterschaft: Geburtskosten

CHF 150.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse
CHF 100.00 pro Geburt an Rückbildungskurse
Karenzfrist: 270 Tagen

CHF 150.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse.
CHF 100.00 pro Geburt an Rückbildungskurse.
Karenzfrist: 270 Tage.

Unterbindung / Vasektomie / Sterilität

90 % der Kosten, max. CHF 300.00 (exkl. Sterilität)

90 % der Kosten, max. CHF 500.00 (inkl. Sterilität)

Neugeborene

CHF 100.00 für jedes Neugeborene mit Krankenpflege-Plus-/Comfort-Deckung

CHF 100.00 für jedes Neugeborene mit Krankenpflege-Plus-/Comfort-Deckung

Vorsorgeuntersuchungen

90 %, max. CHF 200.00 pro Kalenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up)
90 % an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflichtleistung)

90 %, max. CHF 200.00 pro Kalenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up)
90 % an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflichtleistung)

Impfungen / Entwicklungskontrollen

90 % der Kosten von Schutzimpfungen

90 % der Kosten von Schutzimpfungen

Brillen / Kontaktlinsen

CHF 200.00 pro Kalenderjahr an den Kauf von Brillen und Kontaktlinsen
Karenzfrist: 365 Tage.

CHF 200.00 pro Kalenderjahr an den Kauf von Brillen und Kontaktlinsen
Karenzfrist: 365 Tage

Haushalthilfe: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt

 

CHF 10.00 pro Tag während maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen für Haushalthilfe und für Hauspflege durch Angehörige, die beruflich dafür ausgebildet sind. Hauspflege-Leistungen werden auch dann erbracht, solange dadurch ein Spitalaufenthalt vermieden werden kann.
Diese Leistungen können nicht mit Kurleistungen kumuliert werden. Bei Hilfeleistung durch Angehörige müssen diese einen Erwerbsausfall nachweisen..

Hilfsmittel

CHF 200.00 pro Hilfsmittelart und Kalenderjahr an Miete oder Kauf

CHF 200.00 pro Hilfsmittelart und Kalenderjahr an Miete oder Kauf

Psychotherapeuten / Psychologen

CHF 1600.00 innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.00 pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit Krankheitswert vorliegt.
Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie)

CHF 1600.00 innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.00 pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit Krankheitswert vorliegt.
Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie)

Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder Spital

CHF 2000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten)
CHF 400.00 pro Kalenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen

CHF 10'000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten)
CHF 400.00 pro Kalenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen

Rettungskosten: in der Schweiz

CHF 2000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten)

CHF 10'000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten)

Gesundheitsförderung

CHF 200.00 pro Kalenderjahr an Saison- oder Jahresabonnemente für folgende Wellness- und Fitness-Aktivitäten: Kraft- und Ausdauertraining, Aqua-Fitness, Pilates, Power-Yoga und Walking-Kurs.

Komplementärmedizin

90 % der Kosten für ambulante komplementärmedizinische Behandlungen (ohne Medikamente), maximal pro Kalenderjahr:
CHF 2000.00 für Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis
CHF 1000.00 für Behandlungen durch einen vom EMR anerkannten Therapeuten ohne ärztliches Diplom
Darunter fallen Heilmassnahmen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) für Komplementärmedizin. Die Leistungen werden ohne ärztliche Verordnung ausgerichtet. Der Gesamtanspruch für komplementärmedizinische Behandlungen durch Ärzte und EMR-Therapeuten
(ohne Medikamente) ist auf CHF 2000.00 pro Kalenderjahr beschränkt.

Patienten- und Gesundheitsrechtsschutz

Garantiert die juristische Unterstützung und Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung

Garantiert die juristische Unterstützung und Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung

Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.

Heilungs-, Transport- und Rettungskosten:
Volle Deckung während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullationskosten-, eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst.

Heilungs-, Transport- und Rettungskosten:
Volle Deckung während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullationskosten-, eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst

Bitte beachten Sie, dass die Übersicht keine verbindliche Leistungs- bzw. Deckungszusage ist. Massgebend für Ihre Ansprüche sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen und die Versicherungsbedingungen.

Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Agilia. Wenn Sie noch nicht bei der Agilia versichert sind, dann finden Sie auf der Seite "Für Sie da" einen Ansprechpartner.