Das versicherte Spitaltaggeld wird bei einem Aufenthalt im Akutspital ausbezahlt – ohne Nachweis der ungedeckten Kosten.
Die Spitaltaggeldversicherung
- hilft Ihnen, finanzielle Engpässe während eines Spitalaufenthaltes zu vermeiden
- deckt Zusatzkosten im Haushalt, die bei einem Spitalaufenthalt entstehen
- leistet einen Beitrag an die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer
Sie können ein Spitaltaggeld
- von CHF 100.00, CHF 150.00, CHF 200.00, CHF 250.00 oder CHF 300.00
- für 30 oder 60 Tage pro Kalenderjahr
abschliessen.
Im Ausland wird das Spitaltaggeld im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls während eines vorübergehenden Aufenthaltes ausbezahlt. Keine Auszahlung erfolgt, wenn Versicherte sich zum Zweck der Behandlung ins Ausland begeben.
Die Versicherung steht allen gesunden Personen offen, die das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Bei Mutterschaft besteht eine Karenzfrist von 270 Tagen.