Erwerbsausfallversicherung - Taggeldversicherung VVG
Lücken schliessen im Krankentaggeld
Werden Sie durch Unfall, Krankheit oder Mutterschaft für längere Zeit arbeitsunfähig, zahlt in der Regel der Arbeitgeber den Lohn weiter. Dies aber nur für eine beschränkte Zeit und oft nicht zu 100 %. Mit der Erwerbsausfallversicherung / Taggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Sie bei Arbeitsunfähigkeit finanzielle Engpässe überbrücken.
Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten:
- Summenversicherung: Das versicherte Taggeld wird ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls ausbezahlt. Diese Variante eignet sich für Selbstständigerwerbende und Haushalt führende Personen
- Schadenversicherung: Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum nachgewiesenen Erwerbsausfall ausbezahlt.
Leistungen bis zu 730 Tagen
Sie haben Anspruch auf das versicherte Taggeld nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Sie können folgende Wartefristen wählen: 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tage. Das Taggeld wird während 730 Tagen im Verlaufe von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet.
Massgebend für Ihre Ansprüche sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Bedingungen (BB) der KPT Versicherungen AG.
Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Agilia. Wenn Sie noch nicht bei der Agilia versichert sind, dann finden Sie auf der Seite "Für Sie da" einen Ansprechpartner.